Institut für deutsche Literatur

Institut für deutsche Literatur | Studium | Praktikum und Praxisorientierung

Praktikum und Praxisorientierung

Informationen für Studierende des BA/MA Deutsche Literatur und BA Deutsch (ohne Lehramt)

 

Zum fachlichen Wahlpflichtbereich der Studiengänge BA Deutsche Literatur und BA Deutsch (ohne Lehramtsoption) gehört im Kernfach ein Praxisanteil im Umfang von 10 Studienpunkten. Sie entscheiden sich für eines der beiden Module „Praxisorientierung“ oder „Praktikum“. Es wird empfohlen, das gewählte Modul ab dem 3. Semester zu beginnen.

Zum fachlichen Wahlpflichtbereich des Studiengangs MA Deutsche Literatur gehört ebenfalls ein Praxisanteil im Umfang von 10 Studienpunkten. Sie entscheiden sich für eines der beiden Module „Fachwissenschaftliche Profilbildung“ oder „Praxisorientierung“.
 


BA Modul Praxisorientierung

Dieses Modul setzt sich aus Lehrveranstaltungen mit einem Praxisbezug zusammen. Es müssen 10 LP in folgenden Veranstaltungsformaten nachgewiesen werden:

  • Angebote, die im Modul „Praxisorientierung“ Ihres Kernfachs in AGNES ausgewiesen sind.
  • Tutorien bzw. Projekt- und Q-Tutorien im Kernfach (Deutsche Literatur / Deutsch)
  • Nach Rücksprache ist die Anerkennung anderer Lehrveranstaltungen möglich, wenn diese einen klaren Praxisbezug aufweisen und keine vergleichbaren Lehrveranstaltungen am Institut für deutsche Literatur angeboten werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Praxisbeauftragte bzw. buchen Sie einen Termin in der Studienfachberatung.

Von den jeweiligen Dozierenden unterschriebene Arbeitsnachweise für praxisorientierte Lehrveranstaltungen reichen Sie bitte direkt in dem für Ihren Studiengang (Kernfach) zuständigen Prüfungsbüro ein.

 


BA Modul Praktikum / MA Modul Praxisorientierung

Dieses Modul setzt sich aus einem Praktikum und einer Lehrveranstaltung mit Praxisbezug zusammen. Das Praktikum umfasst 7 LP, für die Lehrveranstaltung müssen 3 LP nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zu Anmeldung, Dauer, Durchführung und Anerkennung von Praktika:

  • Das Praktikum hat einen Umfang von mindestens 210 Stunden und muss in einem einschlägigen Berufsfeld bei einem privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Arbeitgeber (d. h. nicht bei Privatpersonen) absolviert werden.
  • Als „einschlägig“ gelten Berufsfelder für Geistes- und Sozialwissenschaften, wie sie die Broschüre im Überblick (aber nicht abschließend!) darstellt.
  • Bitte bewerben Sie sich initiativ. Wenn Sie sich für den Newsletter des IdL-BA/MA-Infoportals anmelden, bekommen Sie regelmäßig Hinweise auf freie Praktikumsstellen zugeschickt. 
  • Für alle Praktika gilt: Lassen Sie sich bitte durch die Anmeldung des Praktikums vor Beginn Ihrer Tätigkeit von der Praxisbeauftragten die Einschlägigkeit des Berufsfeldes und damit die spätere Anerkennung bestätigen.
     
Nachweis des Praktikums im BA/MA

Für das Praktikum werden 7 Studienpunkte vergeben. Der Nachweis erfolgt durch ein jeweils gesondertes Formular (s. Abschnitt Vordrucke/Formulare).

  • Schritt 1: Füllen Sie bitte den Abschnitt 1 „Anmeldung zum Praktikum“ aus und legen Sie diese der Praxisbeauftragten zur Unterschrift vor.
  • Schritt 2: Auf dem Formular bestätigt der Praktikumsgeber nach Ende des Praktikums in Abschnitt 2 Dauer und Stundenzahl Ihrer Tätigkeit.
  • Schritt 3: Die Praxisbeauftragte bestätigt die Anrechnung der Leistung bei Wiedervorlage des Formulars in Abschnitt 3. Das Praktikum ist damit anerkannt.
  • Schritt 4: Reichen Sie abschließend das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Dokument in dem für Sie zuständigen Prüfungsbüro ein. Wir empfehlen, eine Kopie für Ihre eigenen Unterlagen anzufertigen.

Eine Aufteilung auf mehrere praktische Tätigkeiten oder Teilzeitpraktika ist möglich. In diesem Fall müssen für jedes Teilpraktikum gesonderte Formulare angelegt werden.

Die Praktikumsleistung kann auch im Ausland erbracht werden.

Die Anerkennung einer dem Studium vorangegangenen Ausbildung, einer Werkstudententätigkeit oder einer anderen nebenberuflich ausgeübten praktischen Tätigkeit als Praktikum ist nach Absprache möglich; dazu zählt auch die Tätigkeit als studentische Hilfskraft an einer Universität oder in Forschungseinrichtungen (z. B. BBAW). Kontaktieren Sie in diesem Fall die Praxisbeauftragte.

Hinweis: Ein bereits im Rahmen des BA-Studiums anerkanntes Praktikum kann im MA kein zweites Mal anerkannt werden.

 


 

Informationen zu den BA-Studienordnungen von 2014

Praxiskolloquium / Praktikumsbericht (entfällt)

Mit den Änderungen der BA-Studien- und Prüfungsordnung 2018 entfallen das in den Studienordnungen von 2014 vorgesehene Praxiskolloquium und der Praktikumsbericht ab WS 2018/19.
 



Weiterführende Links:
  • Modulbeschreibung Praktikum BA Deutsche Literatur: Modul 15: Praktikum (1. Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Deutsche Literatur, AMB 59/2018)
  • Modulbeschreibung Praktikum BA Deutsch ohne Lehramtsoption: Modul 17: Praktikum (2. Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Deutsch, AMB 58/2018)
  • Modulbeschreibung Praktikum MA Deutsche Literatur: Modul 11: Praktikum (Studien- und Prüfungsordnung im Studiengang Deutsche Literatur, AMB 40/2023)
     
Vordrucke / Formulare:
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